Benutzungs- und Gebührenordnung
Auszug aus der Benutzungs- und Gebührenordnung
der Stadt- und Kreisbibliothek Saalfeld
(Beschluss des Stadtrates der Stadt Saalfeld Nr. 211/02 vom 4.12.2002,
zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2003)
Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses (mit Meldebescheinigung) an und erhält einen Benutzerausweis. Bei Minderjährigen vom 7. Lebensjahr an muß die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Jahresgebühr erhoben, die jeweils im Voraus zu entrichten ist.| 1. | Anmeldegebühr |
1,00 € |
| 2. | Jahresgebühr pro Benutzerausweis | |
| Erwachsene |
7,50 € | |
|
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren |
2,50 € | |
| Familienkarte (ab 3 Personen) |
10,00 € | |
| Monatskarte |
1,00 € | |
| Saalfeldpassinhaber |
frei |
Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Bei Verlust ist die Bibliothek umgehend zu verständigen.
Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art wie Bücher, Zeitschriften, Kassetten, CDs bis zu 4 Wochen ausgeliehen werden.
Leihfrist
| Bücher, Medienboxen, Spiele | 4 Wochen |
| Zeitschriften, CDs, MCs, CD-ROMs | 2 Wochen |
| DVDs | 1 Woche |
Für die Ausleihe von DVDs erhebt die Bibliothek eine Gebühr von 1,50 €.
Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
|
pro Medium |
Erwachsene |
Kinder |
| in der 1. Woche |
0,50 € |
0,25 € |
| in der 2. Woche |
1,00 € |
0,50 € |
| in der 3. Woche |
1,50 € |
0,75 € |
| in der 4. Woche |
2,50 € |
1,25 € |
| ab der 5. Woche pro Woche um weitere |
0,50 € |
0,25 € |
| Jede begonne Woche zählt als volle Woche. | ||
| Pauschale pro Mahnbrief |
1,00 € |
1,00 € |
Ausgeliehene Medien können gegen Entrichtung einer Bearbeitungspauschale von 1,00 € vorbestellt werden.
Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
Die Benutzungs- und Gebührenordnung als PDF - download (39 KB)






